Wamsler Beistellherd | K 150 S | 7 kW | Farbwahl
Zusatzheizung und -kochelement vereint | höhenverstellbares Rost | Edelstahlrahmen | Heizvermögen 148 m³ | Wirkungsgrad 75 %
ab 1.981,83 € inkl 19% MwSt
1 - 3 Werktage** Versandgewicht:
Unbekannt
Energieeffizienzklasse
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Beschreibung
Wamsler Beistellherd K 150 S mit 7 kW
Der leistungsstarke Beistellherd K 150 S von Wamsler ist ihr bequemer Alltagsheld.
Durch seine angenehme Höhe und zeitgleich schlanken Maßen findet dieser Herd überall unauffällig sein Plätzchen. Die Optik kann als eine Mischung aus Moderne mit urig wirkenden Elementen beschrieben werden. Eine geteilte Front aus wählbarer weißer, maron- oder kieselfarbener Rein-Emaile mit Kipphebelgriffen, der exklusive Edelstahlrahmen und eine pflegeleichte, geschliffene Stahlplatte runden das Gesamtbild ab. Wie die meisten Wamsler Beistellherde verfügt auch dieses Modell über ein höhenverstellbares Rost im Brennraum. Vermeiden Sie dadurch ganz einfach unnötiges Heizen des Aufstellraums. Mit dem Rost verkleinern Sie energieeffizient während der warmen Jahreszeit den Feuerraum, wodurch Sie die Wärme lediglich fürs Kochen nutzen. Praktisch sind zudem der herausnehmbare Aschekasten sowie die geräumige Brennstoffschublade.
Details des Beistellherds K 150 S kurz und knapp
- 7 kW
- 24h-Dauerbetrieb
- geschliffene Stahlplatte
- Edelstahl-Herdrahmen
- Drehfüße um 5 cm höhenverstellbar
- verstellbarer Guss-Rost
- Anschluss: rechts, links oder hinten oben
- Brennstoffe: Scheitholz, Holzbriketts, Braunkohlebriketts
- für Mehrfachbelegung des Schornsteins geeignet
Technologie des Beistellherds K 150 S auf den Punkt gebracht
Heizen Sie 24 Stunden täglich
Auch dieser Wamsler Holzherd ist ein klassisches Dauerbrenngerät. Er erreicht bei der klassischen Beheizung mit Braunkohle eine Brenndauer von mindestens 12 Stunden. Bei regelmäßiger Brennstoffaufgabe heizen Sie gemütlich für 24 Stunden täglich, ohne dass der Herd eine Abkühlphase benötigt.
Befeuerung mit Holz oder Braunkohle
Dieser Herd ist offiziell für das Befeuern mit Holz oder Braunkohle zugelassen und erreicht mit diesen Brennstoffen optimale Verbrennungswerte.
Lieferumfang
Wamsler Beistellherd K 150 S mit 7 kW in wahlweise weiß, maron, kiesel oder schwarz
Dafür steht Wamsler - seit 1875 ein Münchner Unternehmen
- Qualität: kontinuierliche Prüfungen sichern die Qualität von Öfen und Material
- Erfahrung: seit 140 Jahren produziert Wamsler Holzherde und Öfen
- Technik: mit Wamsler Öfen sparen Sie Brennstoff und heizen umweltfreundlich
- Design: rund 100 Design-Ideen entstehen pro Jahr; nur die besten gehen in Serie
Mehr Informationen
Artikel Einheit | St |
---|---|
Abmessung in | mm |
Länge | 600 |
Breite | 500 |
Höhe | 850 (+50) |
EAN | 4062852793703 |
Modell Name | K 150 S |
Design | Landhaus |
Farbe | sonstige |
Gewicht in kg | 117 |
Lieferzeit | 1 - 3 Werktage** |
Nennleistung | 7 kW |
Leistungsbereich | 3,4 - 7,2 kW |
Abgastemperatur Nennleistung | Holz 306 °C | Kohle 322 °C |
Abgasmassenstrom | Holz 8,2 g/s | Kohle 8,8 g/s |
CO Gehalt der Abgase | Holz 1283 mg/m³ | Kohle 1161 mg/m³ |
Feinstaubgehalt | 37 mg/m³ |
Wirkungsgrad | Holz 75,6 % | Kohle 75,5 % |
Förderdruck | 12 Pa |
Abgasanschluss | Ø 120 mm |
Scheitholzlänge | 33 cm |
Scheibenspülung | Nein |
Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
Raumheizvermögen | 148 m³ (je nach Isolierung) |
BImSchV-Emissionswerte | BImSchV 2 |
Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 1, BImSchV Stufe 2, CE-Zeichen, Ecodesign, Münchner Norm, Regensburger Norm, VKF Schweiz |
Abgasnormen/Zulassungen | ✓DIN EN 12815 ✓BImSchV Stufe II ✓erfüllt die Aachener, Münchner und Regensburger Anforderungen ✓Zulassung für Österreich nach 15a B-VG ✓Zulassung für die Schweiz nach VKF ✓Eco-Design-RL 2022 |
Externe Luftzufuhr | ohne DIBt Zulassung |
Hersteller | WAMSLER Haus- und Küchentechnik GmbH |
Energieeffizienzklasse | A |
Frage zum Produkt
Produkt: Wamsler Beistellherd | K 150 S | 7 kW | Farbwahl
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
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