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Santer Solar Pelletkessel SSP 10 kW | Komplettset 2
Komplettset ausgelegt für Heizungswasser.
nicht mehr lieferbar** Versandgewicht:
Unbekannt
Energieeffizienzklasse
Produkt Details
Beschreibung
Santer Solar Pelletkessel SSP Pellets 10 kW | Gelb | Komplettset 2
Komplettset ausgelegt für Heizungswasser.
Der Pelletkessel SSP Pellets überzeugt vor allem durch seine kompakte Konstruktion. Dank des speziellen Reglers SSP Touch bietet der Kessel höchsten Komfort und eine besonders einfache und benutzerfreundliche Bedienung. Der Kessel ist durch DIN EN 303-5:2012 zugelassen. Sein Vorratsbehälter hat ein Volumen von 220 l. Mit einem Wirkungsgrad bei Nominalleistung von 90,1 % ist er besonders effizient.
Technische Daten
- Schornsteinzug: 0.15 - 0.25 mbar
- Durchmesser des Rauchrohrs: 133 mm
- Zulassung: EN 303-5:20102
- Einstellungsbereich des Temperaturreglers: 50 - 80 °C
- Brennstoffart: Pellets
- Volumen des Vorratsbehälters: 220 l
- Mittlere Leistungsaufnahme: 90 W
- Max. Leistungsaufnahme: 430 W
- Max. Schallpegel: 52 dB
Im Set enthalten:
- Santer Solar Pelletkessel SSP Pellets 10 kW gelb inkl. Sensoren
- Ausdehnungsgefäß
- Kappenventil passend zum Ausdehnungsgefäß
- Kugelhahn
- Rücklaufanhebegruppe
- Kesselsicherheitsgruppe
- Zugbegrenzer
- Pufferspeicher
- Speicherisolierung
- Pufferspeicheranschlusspaket (Verbinder, Thermometer, Kugelhahn etc.)
Mehr Informationen
| Artikel Einheit | St |
|---|---|
| EAN | 4062852668957 |
| Design | sonstige |
| Farbe | sonstige |
| Gewicht in kg | 5 |
| Lieferzeit | nicht mehr lieferbar** |
| Nennleistung | 10 kW |
| Abgastemperatur Nennleistung | 140 °C |
| CO2 Gehalt | 128 mg/m³ |
| Feinstaubgehalt | 9,4 mg/m³ |
| Wirkungsgrad | 90,1 % |
| Abmessung Füllöffnung | 558x558 mm |
| Scheibenspülung | Nein |
| Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
| Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
| Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 2 |
| Hersteller | Santer Solarprofi |
| Energieeffizienzklasse | A+ |
Frage zum Produkt
Produkt: Santer Solar Pelletkessel SSP 10 kW | Komplettset 2
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.