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Haas + Sohn Druckspeicheraggregat 330.902

Die Innenzahnringpumpe wird über eine Zahnradübersetzung vom Motor angetrieben. Die Pumpe zeichnet sich durch geräuscharmen Lauf und geringen Verschleiß aus. Ringfilter schützt gegen Verschmutzung.

Artikelnummer
6907
Nicht vorrätig Lieferzeit: 
nicht mehr lieferbar**
Versandgewicht: 
5,00 kg

Haas + Sohn Druckspeicheraggregat 330.902 : 6907

Produkt Details

Beschreibung

Druckspeicheraggregat 330.902

Das Druckspeicheraggregat 330.902 dient zur Förderung von Heizöl EL DIN 51603 zu einer oder mehreren Verbraucherstellen. Das Aggregat besteht aus einem Gehäuse mit Druckspeicher, Motor, Pumpe und Druckschalter. Beim Fördervorgang wird das Heizöl über die Pumpe angesaugt und in den Druckspeicher gepresst. Das sich hierin befindliche Druckpolster drückt das Heizöl zu den einzelnen Verbraucherstellen. Durch den Druckschalter wird der Motor bei einem unteren Arbeitsdruck von 1,6 bar eingeschaltet und bei Erreichen des oberen Arbeitsdruckes von 2,6 bar wieder ausgeschaltet.


wichtige Daten:

• Fördermenge: 10 Liter / Stunde

• Förderhöhe:    15m

• Ansaughöhe:     3m

• Abmessung H/B/T:         220/245/180


Mehr Informationen

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Artikel Einheit St
Abmessung in mm
Länge 180
Breite 245
Höhe 220
EAN 9002742297725
Design sonstige
Farbe sonstige
Gewicht in kg 5.00
Lieferzeit nicht mehr lieferbar**
WEEE-Reg.-Nr. DE 92067791
Gasverbrauch - Propan m³/h
Abgastemperatur Nennleistung °C
Abgasmassenstrom g/s
CO Gehalt der Abgase mg/m³
CO2 Gehalt %
Feinstaubgehalt mg/m³
Wirkungsgrad %
Förderdruck Pa
Abgasanschluss mm
Scheitholzlänge mm
Scheibenspülung Nein
Getrennte Primär- und Sekundärluft Nein
Integrierter Sicherheitswärmetauscher Nein
max. Betriebsdruck 4,0bar
Modell (Multisplit) Outdoor unit:
Indoor unit 1/2/3:
Indoor unit 4/5:

Frage zum Produkt

Produkt: Haas + Sohn Druckspeicheraggregat 330.902

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Öko Richtlinie

   
   

Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie. 

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.

Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:

„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“

Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

  

 

 

 

 

 

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