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Globefire Küchenofen Alhena bordeaux Anschluss rechts | 7 kw
Küchenofen Alhena inkl. Sommer- und Winterrost.
1 - 3 Werktage** Versandgewicht:
180,00 kg (Speditionsversand)
Energieeffizienzklasse
Produkt Details
Beschreibung
Globefire Küchenofen Alhena mit 7 kW, Anschluss rechts
Der Küchenofen Alhena der Marke Globefire ist mit einem Sommer und einem Winterrost ausgestattet. Damit haben Sie die Möglichkeit den Feuerraum im Sommer um ca. 50 % zu reduzieren und so mit weniger Brennstoff Kochen und Backen zu können. Im Winter nutzen Sie dann den kompletten Feuerraum.
Der Rauchrohranschluss bei diesem Modell befindet sich rechts!
Details des Küchenofen Alhena
- extra großer Feuerraum
- ausgestattet mit Sommer- und Winterrost
- zum Kochen und Backen
- aus Gusseisen
- mit Holzschublade
Lieferumfang:
- Küchenofen Alhena inkl. Sommer- und Winterrost, mit Rauchrohranschluss rechts in Bordeaux
Mehr Informationen
| Abmessung in | mm |
|---|---|
| Länge | 665 |
| Breite | 900 |
| Höhe | 901 |
| EAN | 4062852665499 |
| Design | Retro |
| Farbe | bordeaux |
| Gewicht in kg | 180.00 |
| Lieferzeit | 1 - 3 Werktage** |
| WEEE-Reg.-Nr. DE | 24302353 |
| Nennleistung | 7 kW |
| Leistungsbereich | 5 - 10 kW |
| Abgastemperatur Nennleistung | 201°C (Holz und Kohle) |
| Abgasmassenstrom | 7,59 g/s (Holz und Kohle) |
| Feinstaubgehalt | 25 mg/Nm³ |
| Wirkungsgrad | 85 % (Holz) |
| Förderdruck | 10 Pa |
| Brennkammer | HxBxT 275x260x360 mm | HxBxT Backofen 275x335x420 mm |
| Abgasanschluss | Ø115 mm |
| Scheibenspülung | Nein |
| Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
| Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
| Bauart | 1 |
| BImSchV-Emissionswerte | Erfüllt die Anforderungen der BImSchV 2 |
| Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 2, BVG 15a Österreich, Münchner Norm, Regensburger Norm, Stuttgarter Norm, VKF Schweiz |
| Hersteller | Globe fire |
| Energieeffizienzklasse | A+ |
Frage zum Produkt
Produkt: Globefire Küchenofen Alhena bordeaux Anschluss rechts | 7 kw
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
Bewertungen
FAQ
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