- Home
- Heizen
- Kaminofen
- Holzherd & Kohleherd
- Globefire Kaminofen Holzofen Charon I | 7 kW
Globefire Kaminofen Holzofen Charon I | 7 kW
Globefire Kaminofen Charon I inkl. Rost und Ascheschieber.
20 - 30 Werktage** Versandgewicht:
98,00 kg (Speditionsversand)
Energieeffizienzklasse
Produktdatenblatt

Produkt Details
Beschreibung
Globefire Kaminofen Charon I mit 7 kW
Der Kaminofen Charon I der Firma Globefire ist ein Langholzofen und besonders für Werkstätte, Ferienhäuser oder Hütten geeignet. Er besteht komplett aus Gusseisen und besitzt eine bündig eingelassene und herausnehmbare Kochplatte.
Details des Kaminofens Charon I
- komplett aus Gusseisen
- inkl. Rost und Ascheschieber
- bündige, herausnehmbare Kochplatte
- geeignet für Hütten, Werkstätten ...
Lieferumfang:
- Globefire Kaminofen Charon I inkl. Rost und Ascheschieber
Mehr Informationen
| Artikel Einheit | St |
|---|---|
| Abmessung in | mm |
| Länge | 670 |
| Breite | 380 |
| Höhe | 750 |
| EAN | 4062852665567 |
| Modell Name | Charon I |
| Design | Industriell |
| Farbe | grau |
| Gewicht in kg | 98.00 |
| Lieferzeit | 20 - 30 Werktage** |
| WEEE-Reg.-Nr. DE | 24302353 |
| Nennleistung | 7 kW |
| Leistungsbereich | 6-8 kW |
| Abgastemperatur Nennleistung | 276 °C Holz |
| Abgasmassenstrom | 8 g/s |
| Feinstaubgehalt | 35 mg/nm³ |
| Wirkungsgrad | 80,2 % Holz |
| Förderdruck | 12 Pa |
| Brennkammer | HxBxT 200x280x470 mm |
| Abgasanschluss | Ø120 mm |
| Abmessung Füllöffnung | HxB 160x260 mm |
| Scheibenspülung | Ja |
| Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
| Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
| Raumheizvermögen | bis zu 180 m³ (je nach Isolierung) |
| Bauart | 1 |
| BImSchV-Emissionswerte | Erfüllt die Anforderungen der BImSchV 2 |
| Zertifiziert nach | BImSchV Stufe 2, BVG 15a Österreich, Münchner Norm, Regensburger Norm, Stuttgarter Norm, VKF Schweiz |
| Abgasnormen/Zulassungen | BImSchV 2, Münchner-, Aachner-, Stuttgarter- und Regensburger Norm, 15 a-B-VG, LRV Schweiz |
| Externe Luftzufuhr | ohne DIBt Zulassung |
| Hersteller | Globe fire |
| Energieeffizienzklasse | A+ |
Frage zum Produkt
Produkt: Globefire Kaminofen Holzofen Charon I | 7 kW
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
