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Biotech Pellets-Lagersystem PLS 2.2 bis 5 Tonnen
4 - 8 Werktage** Versandgewicht:
35,00 kg (Speditionsversand)
Produkt Details
Beschreibung

Mit einer Saugturbine werden die Pellets vom Pelletslagerraum in den Vorratsbehälter des Kessels transportiert. Verschiedenste bauliche Hindernisse können durch die flexible Verlegung der Saugschläuche problemlos umgangen werden. Die Biotech Austragungssysteme bieten somit für jede Raumsituation die perfekte Lösung.
Durch die Kombination mit dem Biotech Vakuumsystem ist die Aufstellung der Heizung frei wählbar.
Das Biotech PLS 2.2 wurde speziell zur Pelletslagerung entwickelt. Die Konstruktion und Ausführung zeichnet sich durch ein Maximum an Lagervolumen bei geringstem Platzangebot aus.
Das Punkt-Saugsystem ist ohne mechanisch bewegte Teile konstruiert und somit sehr wirtschaftlich. Der Verschleißschutz sorgt für eine schonende Befüllung und eine lange Lebensdauer. Sparen Sie Platz mit Ihrem PLS 2.2 / N.
Besonderheiten:
- Einfachste Montage
- Kein Motor erforderlich
- Wartungsfrei
- Komplett mit Entnahmesystem
Lieferumfang:
- Tragegestell
- Absaugpunkt mit Anschluss für Saug- und Retourluftschlauch
- Entnahmetrichter mit Verlängerungsblechen
- Silogewebe aus antistatischem Spezialgewebe mit eingewebten Metallfaden
- Befüllstutzen inkl. Deckel
- Montagematerial
Maximale Länge von Pelletslager zu Pelletsheizkessel beträgt 10 m, darüber hinaus nicht fregegeben.
*Bitte beachten Sie ob gemäß den Brandschutzvorschriften des jeweiligen Landes eine Brandschutzmanschette notwendig ist (in Österreich Vorschrift)!
Mehr Informationen
| Artikel Einheit | St |
|---|---|
| Abmessung in | mm |
| EAN | 4062852110500 |
| Design | sonstige |
| Farbe | sonstige |
| Gewicht in kg | 32.000000 |
| Lieferzeit | 4 - 8 Werktage** |
| Scheibenspülung | Nein |
| Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
| Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
Frage zum Produkt
Produkt: Biotech Pellets-Lagersystem PLS 2.2 bis 5 Tonnen
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.