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Austroflamm | IVY | AO/AH Inkl. Keramott / Griff | gussgrau
Dieser Kaminofen verfügt über eine Vielzahl von modularen Anbauteilen. Machen sie ihren Ofen zur Einrichtung und kombinieren sie die Module individuell.
nicht mehr lieferbar** Versandgewicht:
35,00 kg (Speditionsversand)
Produkt Details
Beschreibung
Austroflamm Ivy Kaminofen mit einer großen Auswahl an Anbauteilen
Ivy ist die richtige Wahl für Alle die ihren Ofen zur Wohneinrichtung machen wollen. Auch wer den Ausblick aufs Feuer von allen Seiten genießen möchte, ist hier an der richtigen Adresse.
Grenzenlos eleganter Kaminofen mit 2 Seitenscheiben
Klassisch, elegant, zeitlos und individuell. In quadratischer Grundform mit sanft abgerundeten Ecken und Seitenscheiben aus Glas, ist Ivy von jeder Seite ein Genuss und bietet einen von 2 Seiten einen wunderschönen Blick auf das gemütliche Flammenspiel.
Individuell erweiterbares Modulsystem
Mit allerlei Anbauteilen (links und rechts anbaubar) lässt sich Ivy unendlich individualisieren und zu einem eigenen Möbelsystem ausbauen. Einen Hauch von warmem Luxus bringen die Holzelemente in Griff und Sockel, die sich auch in den Beistellboxen wiederfinden und somit die einzelnen Teile zu einer wunderbaren Gesamtheitverbinden.
Die Highlights im Überblick
- externe Zuluft
- große Aschebox
- modulares Anbausystem
- Sockel, Aufsatzbox, Beistellbox, Holzlade
- 2 seitiges Sichtfenster
- optional mit Heat Memory System
Mehr Informationen
| Artikel Einheit | St |
|---|---|
| Abmessung in | mm |
| EAN | 4062852406511 |
| Design | sonstige |
| Farbe | gussgrau |
| Gewicht in kg | 35.00 |
| Lieferzeit | nicht mehr lieferbar** |
| Abgastemperatur Nennleistung | °C |
| Wirkungsgrad | % |
| Scheibenspülung | Nein |
| Getrennte Primär- und Sekundärluft | Nein |
| Integrierter Sicherheitswärmetauscher | Nein |
Frage zum Produkt
Produkt: Austroflamm | IVY | AO/AH Inkl. Keramott / Griff | gussgrau
Öko Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.
Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:
„Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“
Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.