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Atmos Pelletkessel P50 mit Holznotbetrieb | 45 kW | BAFA

Pelletkessel mit Holznotbetrieb.

Artikelnummer
01.01.45-8

ab 9.044,46 € inkl 19% MwSt

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Unbekannt

Energieeffizienzklasse

Allgemein
A+

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Atmos Pelletkessel P50 mit Holznotbetrieb | 45 kW | BAFA anpassen
Atmos P50 inkl. Brenner A45 ohne Förderschnecke
Atmos P50 inkl. Brenner A45 und Förderschnecke 1,7 m
Atmos P50 inkl. Brenner A45 und Förderschnecke 2,5 m
Atmos P50 inkl. Brenner A45 und Förderschnecke 4,0 m
Atmos P50 inkl. Brenner A45 und Förderschnecke 5,0 m
Atmos Inbetriebnahmeservice Einzelkessel

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Atmos Pelletkessel P50 MIT Brenner

Atmos Pelletkessel P50 mit Holznotbetrieb | 45 kW | BAFA

    11.166,00 €

    Produkt Details

    Beschreibung

    Atmos Pelletkessel mit Holznotbetrieb P50 | 45 kW

    Um im Falle einer Störung im Pelletbetrieb die Wärmeerzeugung dennoch sicherzustellen, bietet dieser Pelletkessel die Möglichkeit, in einen Holznotbetrieb zu wechseln.  Die Brenner können je nach örtlicher Gegebenheit von rechts oder links am Pelletkessel montiert werden.

    Dies bietet den Vorteil, dass der Pelletkessel unabhängig von dessen Lage schnell und einfach gereinigt werden kann. Die Pelletzuführung zum ATMOS P Kessel erfolgt mittels einer Förderschnecke aus einem separaten ATMOS Silo, Textilspeicher oder bauseitigem Lagerraum.

    Je nach Anwendungsfall bieten wir dazu die Förderschnecken in den Längen zwischen 1,7 m und 5,0 m an. Da für ATMOS die Zuverlässigkeit seiner Pelletkessel im Vordergrund steht, sind auch bei der P Serie mit Holznotbetrieb die Förderschnecken nur als geradläufiges System ausgeführt!

    Im Standard Lieferumfang befindet sich der Atmos P Pelletkessel MIT Brenner und OHNE Förderschnecke. Dies ist optional auswählbar!

    Die Umrüstung auf Holznotbetrieb

    Bei dieser Kesselserie besteht die Möglichkeit, im Notbetrieb mit Holz zu heizen. Dafür muss der Pelletbrenner demontiert und die mitgelieferte Blindplatte angebracht werden.

    BAFA-förderfähig mit Partikelabscheider

    SPAREN SIE BARES GELD MIT DER STAATLICHEN FÖRDERUNG

    Wer in den Einbau einer Biomasseanlage investiert, wird vom Staat mit Förderungen unterstützt. Doch wie viel Förderung ist überhaupt möglich? Viele nützliche Informationen zum Thema Zuschüsse, Antragstellung sowie einen ersten Einblick erhalten Sie in unserem Blog-Beitrag "BAFA-Förderung".

    Ausstattung & Eigenschaften des P50:

    • Für Pellets und vorübergehenden Holzheizbetrieb
    • Leicht zugänglicher Abgaswärmetauscher
    • Geringer Stromverbrauch
    • Sehr hoher Wirkungsgrad
    • Pelletkessel aus hochwertigem 6 mm Kesselstahl
    • Leicht zugänglicher Abgaswärmetauscher
    • Pelletbrenner nach Bedarf rechts oder links montierbar
    • Schnelle und benutzerfreundliche Kesselreinigung

    Mehr Informationen

    Mehr Informationen
    Artikel Einheit St
    EAN 4260454526105
    Modell Name P50
    Design sonstige
    Farbe sonstige
    Gewicht in kg 386
    Lieferzeit 4 - 8 Werktage**
    Nennleistung 45 kW
    Leistungsbereich 13,5-45 kW
    Brennstoffverbrauch 10,6 kg/h
    El. Nennanschlussleistung 530 W bei Start | 97 W bei Betrieb
    Abgastemperatur Nennleistung 123 °C
    Abgasmassenstrom 35 g/s
    CO Gehalt der Abgase 30 mg/m³
    Feinstaubgehalt 12 mg/m³
    Wirkungsgrad 91,1 %
    Förderdruck 23 Pa
    Brennkammer 140 dm³
    Volumen Wassertasche 117 dm³
    Abgasanschluss Ø150/152 mm
    Abmessung Füllöffnung HxB 270x450 mm
    Scheitholzlänge 730 mm
    Scheibenspülung Nein
    Getrennte Primär- und Sekundärluft Nein
    Integrierter Sicherheitswärmetauscher Ja
    Kesselklasse 5
    Rücklauftemperatur mind. 65 °C
    BImSchV-Emissionswerte Erfüllt die Anforderungen der BImSchV 2
    Zertifiziert nach BImSchV Stufe 2
    Hersteller Atmos
    Energieeffizienzklasse A+

    Frage zum Produkt

    Produkt: Atmos Pelletkessel P50 mit Holznotbetrieb | 45 kW | BAFA

    1. * (Pflichtfelder)

    Öko Richtlinie

       
       

    Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)

    Klimaschutzziele

    Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie. 

    Saisonale Effizienz

    Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet.

    Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein „S“ für „saisonal“ (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

    Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:

    „Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!“

    Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

      

     

     

     

     

     

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